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Neue Probleme für Jens Spahn? Millionenklage von Kanzler-Sohn Walter Kohl


Maskengeschäft
Kohl-Sohn verklagt Spahns Ministerium auf Millionen-Betrag

Von afp
Aktualisiert am 04.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Walter Kohl bei einem Talkshow-Auftritt. Der Unternehmer habe jetzt gegen Jens Spahn Klage eingereicht, wird berichtet.Vergrößern des Bildes
Walter Kohl bei einem Talkshow-Auftritt. Der Unternehmer habe jetzt gegen Jens Spahn Klage eingereicht, wird berichtet. (Quelle: imago-images-bilder)

Nach Medienberichten kommen neue Probleme auf Jens Spahn zu: Walter Kohl, Sohn des Ex-Kanzlers, hat Klage gegen das Gesundheitsministerium eingereicht. Es geht um ein Maskengeschäft und eine unbezahlte Rechnung.

Der Sohn des verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl (CDU), Walter Kohl, hat einem Bericht zufolge Klage gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor dem Landgericht Bonn eingereicht. Das Klagevolumen belaufe sich auf 5,48 Millionen Euro, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf eine Gerichtssprecherin. Hintergrund ist demnach die Lieferung von einer Million FFP2-Schutzmasken im Frühjahr 2020.

Damals hatte sich Kohl über seine Firma Kohl Consult GmbH an einer Ausschreibung des Ministeriums zur Maskenlieferung beteiligt und den Auftrag erhalten, die Masken zum Stückpreis von 4,50 Euro zu liefern. Das Geschäft kam im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens zustande. Dabei will der Auftraggeber nicht nur mit einem Unternehmen einen Liefer- oder Dienstleistungsvertrag abschließen, sondern zu vorher vorgegebenen Konditionen mit allen interessierten Unternehmen.

"Rechnung noch nicht beglichen"

Das Ministerium habe die Rechnung aber bis heute nicht beglichen, hieß es in dem Bericht weiter. "Ich verstehe nicht, warum Jens Spahn und sein Ministerium bewusst ihre eigenen Verträge brechen", sagte Walter Kohl der Zeitung.

Das Gesundheitsministerium erklärte der "Bild" zufolge, es wolle sich zu den "Details laufender Verfahren" nicht äußern. Es gibt derzeit eine ganze Reihe weiterer Verfahren, in denen es um Maskenlieferungen und nicht oder nur teilweise bezahlte Ware geht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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